Rechtsanwaltskanzlei BongersBongers Rechtsanwälte

BEI UNS DREHT SICH ALLES UM IHR RECHT

Der Sitz unserer Kanzlei ist in Köln. Überregional beraten und vertreten wir Privatpersonen und Unternehmen. Unsere Anwälte sind in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts Ihre engagierten und kompetenten Partner.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt seit Jahren im Bereich des Glücksspielrechts. Insbesondere die Frage der Zulässigkeit des Angebots von Sportwetten in Deutschland mit europarechtlichem Bezug wird umfassend und erfolgreich im Sinne unserer Mandanten bearbeitet. Zudem beraten und vertreten wir zahlreiche Unternehmen aus dem Bereich des gewerblichen Automatenspiels seit vielen Jahren erfolgreich, wobei hier ordnungsbehördliche, strafrechtliche, aber auch zivilrechtliche Problemstellungen umfassend bearbeitet werden.


Aktuelles / Entscheidungen

- In eigender Sache – Wir sind umgezogen. – In eigener Sache – Wir sind umgezogen -
Ab dem 16. Januar 2012 finden Sie uns am Gustav-Heinemann-Ufer 56 in 50968 Köln. Telefon 0221 - 3480 4243, Fax 0221 - 3480 4244, Mail kanzlei@ra-bongers.de >>

Nun auch der BayVGH: Untersagung der Sportwettvermittlung rechtswidrig!
In einem von der Kanzlei Bongers geführten Verfahren wegen der Untersagung der Sportwettvermittlung durch die Stadt München hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Untersagung der Sportwettvermittlung an ein EU-Konzessioniertes Unternehmen nicht gestützt werden kann auf das gesetzlich verankerte Monopol des Glückspielstaatsvertrages oder das Argument, dass es den privaten Vermittlern an einer Erlaubnis fehle. >>

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2010 in den Verfahren BVerwG 8 C 13.09; BVerwG 8 C 14.09; BVerwG 8 C 15.09
Staatliches Sportwettenmonopol nur bei konsistenter Bekämpfung von Suchtgefahren zulässig >>

Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs: Urteile in den Rechtssachen C-409/06, C-316/07, C-46/08
Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland errichteten staatlichen Monopol wird das Ziel der Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren nicht in kohärenter und systematischer Weise verfolgt. >>

VG Frankfurt : Weiterhin Eilrechtsschutz für private Sportwettvermittler
Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. hält mit Beschluss vom 01.12.2009 - 7 L 2818/09.F- weiterhin an seiner Rechtsprechung zugunsten privater Sportwettvermittler fest. Die 7. Kammer des Gerichts ordnete auf den durch die Kanzlei Bongers gestellten Antrag die aufschiebende Wirkung des eingelegten Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung der Behörde an. Damit ist es dem Vermittler bis auf Weiteres möglich seine Tätigkeit auszuüben. >>

 

Bongers Rechtsanwälte 2005-2012