Rechtsanwaltskanzlei BongersBongers Rechtsanwälte

BEI UNS DREHT SICH ALLES UM IHR RECHT

Der Sitz unserer Kanzlei ist in Bonn. Überregional beraten und vertreten wir Privatpersonen und Unternehmen. Unsere Anwälte sind in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechts Ihre engagierten und kompetenten Partner.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt seit Jahren im Bereich des Glücksspielrechts. Insbesondere die Frage der Zulässigkeit des Angebots von Sportwetten in Deutschland mit europarechtlichem Bezug wird umfassend und erfolgreich im Sinne unserer Mandanten bearbeitet. Zudem beraten und vertreten wir zahlreiche Unternehmen aus dem Bereich des gewerblichen Automatenspiels seit vielen Jahren erfolgreich, wobei hier ordnungsbehördliche, strafrechtliche, aber auch zivilrechtliche Problemstellungen umfassend bearbeitet werden.


Aktuelles / Entscheidungen

In eigener Sache: Wir sind umgezogen!
Seit dem 16.10.2020 finden Sie uns unter folgender neuer Adresse in Bonn: Kanzlei Bongers, Brentanostraße 1 in 53113 Bonn. Die neuen Räumlichkeiten liegen unweit des Posttower Hochhauses und der Rheinaue. Unsere weiteren Kontaktdaten: Telefon: 0228 - 329 56 305 Fax: 0228 - 329 56 306. >>

Verwaltungsgericht Darmstadt stoppt im Eilverfahren Konzessionsvergabe für Sportwetten
Die unter anderen für Glücksspielrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 01.04.2020 auf Antrag eines in Österreich ansässigen Sportwettenanbieters dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium in Darmstadt, aufgegeben, im Rahmen des aktuell stattfindenden Konzessionsvergabeverfahrens vorläufig keine Konzessionen für Sportwetten an teilnehmende Bewerber zu vergeben. >>

Andauernde Verhandlungen der Ministerpräsidenten zum neuen Glücksspielstaatsvertrag
Seit langem haben die Bundesländer eine Reform des Glücksspielstaatsvertrages beschlossen. Mehrere Entwürfe sind in den letzten Monaten erarbeitet worden. Nach unserem Kenntnisstand liegt nun ein abschließender Entwurf auf Basis der Ministerpräsidentenkonferenz vom 12.03.2020 vor. >>

Konzessionsverfahren für Sportwetten in Hessen im Januar 2020 neu gestartet
Bei dem zentral zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt ist seit Beginn des Jahres die Beantragung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten auf Basis des 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrages möglich. Die Mindestanforderungen an das Antragsverfahren sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt einzusehen. >>

Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Spielhallen
In den Verfahren auf Erteilung der nach der Gesetzesänderung erforderlichen landesrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb, bzw. Fortbetrieb einer Spielhalle hat sich gerade für die jeweils zuständigen Behörden die Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Bestandsspielhallen als rechtlich und faktisch äußerst problematisch dargestellt. ... >>

 

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